Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wie geht das?
Unsere KÜS-Prüfingenieure überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstelle Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung hat.
Technische Voraussetzungen:
Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss
laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.
Lesen Sie mehr im Tempo-100-Flyer der KÜS (PDF).
Der Tempo-100-Rechner
Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels des Tempo-100-Rechners der KÜS bestimmen.